Ausgabe 08/2009
Rhein-Main Brandschutzfachtagung
am 27.08.2009

„Brandschutz im Industriebau


Sehr geehrte Damen,
Sehr geehrte Herren


der bauliche Brandschutz gehört zu den wichtigsten Aufgaben bei der Planung von Industrie- und Gewerbebauten. Mit der Industriebaurichtlinie rückte insbesondere die damit verbundene Anwendung der Verfahren nach Abschnitt 6 und 7 in den Mittelpunkt des Interesses von Fachplanern und Sachverständigen. Zurzeit werden die Möglichkeiten der Industriebaurichtlinie im Bezug auf ihrer Anwendung und Umsetzung häufig unzureichend genutzt. Auf der einen Seite müssen die baurechtlichen Anforderungen durch die Fachplaner und Sachverständigen eingehalten werden und auf der anderen Seite steht der Kostendruck ihrer Auftraggeber gegenüber. Nur wer das Interpretationspotential der Industriebaurichtlinie, ihre Auslegungs- und Bewertungsverfahren genau kennt, wird in der Zukunft erfolgreich bestehen können.

Referenten zum Thema
  • Anwendung der Industriebaurichtlinie(n) unter Berück-sichtigung der DIN 18230. Vortrag mit Berechnungsbeispielen
    Dr.-Ing. Ludger Siepelmeyer
    Öffentlich bestellter & vereidigter Brandschutz-Sachverständiger (IHK Köln)
  • Nichtbrennbare feuerhemmende und feuerbeständige Bauteillösungen in der industriellen Anwendung. Vortrag und individuelle Vorführung von Praxisanwendungen auf der Messefläche.
    Dipl.-Ing. Jens Müller-Otto
    Vorstand der PRIORIT AG
  • Baulicher Brandschutz und baulicher Umweltschutz im Industriebau. Landesbauordnung, WHG, Industriebaurichtlinie …
    Dipl.-Ing. Franz Schächer
    Mitglied im Expertenausschuss Hessische Bauordnung und Vorsitzender der Fachgruppe Brandschutz der Ingenieurkammer Hessen


Zielgruppe

Die Tagung wendet sich an Architekten, Ingenieure, Brandschutzbeauftragte und Mitarbeiter aus Planung, Industrie und Verwaltung, die den brandschutztechnischen Umgang mit Industriegebäuden vertiefen möchten..

Anmeldung

Für die Brandschutzfachtagung können Sie sich per E-Mail, Fax oder Post anmelden. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungsprospekt.

Die Anerkennung durch die Ingenieurkammer Hessen im Sinne § 5 (2) Fortbildungsrichtlinie ist beantragt.



Mit freundlichen Grüßen

Götz Winter
design security forum AG